Jederzeit möchten wir gerne interessierten Spielern aller Altersklassen ein unverbindliches Probetraining anbieten.
Ihr wollt mit dem Fußballspielen beginnen, wieder einsteigen oder euch einen neuen Verein suchen - wir würden uns freuen, wenn ihr mit uns Kontakt aufnehmt.
Was wir euch bieten können:
individuelle und qualifizierte Förderung in sportlich attraktiven Mannschaften mit starkem Teamgeist
Mannschaften über alle Altersklassen, Jungen wie Mädchen, Junioren bis Alte Herren
Ein tolles Umfeld mit funktionierendem Vereinsleben und mit vielen Aktionen (Jugendsportwoche, Hallenturnier, Laubfest, Veranstaltungen zum Saisonauftakt und Saisonende, ..)
allgemein:
mail: probetraining@sv-badwaldliesborn.de
Nachfolgend unsere Ansprechpartner nach Altersklasse (Info):
Sportlicher Leiter D-G -Junioren
Geburtsjahr: 2011 - 2019
Christian Klein
mobil 0157 / 522 509 33
mail probetraining@sv-badwaldliesborn.de
Sportlicher Leiter A-C -Junioren
Geburtsjahr: 2005 - 2010
Marian Friedrich
mobil 0176 / 346 690 56
mail probetraining@sv-badwaldliesborn.de
Sportlicher Leiter Senioren
Geburtsjahr: 2004 und älter .)
Oliver Vorweg
mobil 0160 / 975 321 90
mail probetraining@sv-badwaldliesborn.de
Bitte beachten: Erlaubnis zum Probetraining
Laut Jugendspielordnung ist es einem Jugendlichen nur erlaubt bei einem fremden Verein mitzutrainieren (z. B. Probetraining) wenn er dafür ausdrücklich eine schriftliche Erlaubnis seines aktuellen Vereins hat.
Wenn auch Ihr ein Probetraining bei uns absolvieren möchtet, füllt untenstehende Erlaubnis aus und bringt diese unterschrieben zum Training mit. Wir freuen uns auf euch!
Auszug WDFV H. Jugendspielordnung (JSpO) Stand: 01.08.2023
§ 21 Teilnahme am Training und an Spielen
(1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training
teilnehmen zu lassen.
(2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine
Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.
(3) Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren in seinen
Mannschaften nicht mitwirken lassen, mit Ausnahme der Spieler, für die ein Gastspielrecht
(§ 6 (4) und (5) JSpO/WDFV) erteilt wurde.